AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der G. Bianchi AG

  1. Geltungsbereich

1 Alle Bestellungen, die ein Kunde bei der G.  Bianchi AG tätigt, unter­lie­gen die­sen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).  Durch die Aufgabe der Bestellung bestä­tigt der Kunde, die AGB gele­sen sowie ver­stan­den zu haben und erklärt sich mit ihnen ohne Vorbehalt ein­ver­stan­den. Bestimmungen, die von die­sen AGB abwei­chen, bedür­fen zu ihrer Gültigkeit der schrift­li­chen Form.

2 Diese AGB regeln den Verkauf der Ware der G.  Bianchi AG an ihre Kunden.

  1. Kunden

Die G.  Bianchi AG belie­fert grund­sätz­lich nur Kunden, die die bestell­te Ware im Rahmen ihrer beruf­li­chen oder geschäft­li­chen Tätigkeit verwenden.

  1. Bestellungen

1 Die Angebote der G.  Bianchi AG sind frei­blei­bend und unverbindlich.

2 Sämtliche Abbildungen und Produktdarstellungen der Ware der G. Bianchi AG im Webshop und in Verkaufslisten sind nur Beschreibungen und stel­len kei­ne Zusicherungen über die Eigenschaften der Ware dar.

3 Bestellungen kön­nen via Telefon, E‑Mail oder online im Webshop oder per Bianchi App auf­ge­ge­ben werden.

4 Annullationen der Bestellungen sind nicht mög­lich. Ausnahmsweise kann sich die G.  Bianchi AG nach eige­nem Ermessen bereit erklä­ren, eine Annullation der Bestellung zu akzeptieren.

  1. Preise

1 Die Preise der G. Bianchi AG in Preislisten sind nicht ver­bind­lich. Insbesondere kann die G. Bianchi AG sie jeder­zeit ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung ändern. Massgebend sind aus­schliess­lich die zwi­schen dem Kunden und der G. Bianchi AG indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Preise.

2 Die Preise gel­ten in Schweizer Franken (CHF) und sind als Nettopreise, d.h. exklu­si­ve Mehrwertsteuer, zu verstehen.

  1. Lieferungen

1 Die Lieferung der bestell­ten Ware erfolgt frei Haus oder Talbahnstation gemäss Tourenplan.

2 Die Kosten für die Lieferung sind im Preis inbe­grif­fen. Vorbehalten bleibt der Fall einer Nachlieferung nach Art. 5 Abs. 3 die­ser AGB.

3 Nachlieferungen wer­den dem Kunden per Post zuge­stellt. Dem Kunden wird dafür eine Gebühr in Rechnung gestellt. Als Nachlieferungen gel­ten Lieferungen, die vom Kunden kurz­fri­stig benö­tigt und bestellt wer­den, aber mit­tels ordent­li­cher Lieferung im Rahmen des Tourenplanes nicht mehr recht­zei­tig ankom­men wür­den. Für die Postsendung über­nimmt die G. Bianchi AG kei­ne Verantwortung.

4 Abladezeiten kön­nen nicht fix ver­ein­bart wer­den. Die G. Bianchi AG ist jedoch dar­um bemüht, ein bestimm­tes Zeitfenster für die Lieferung anzubieten.

5 Ohne aus­drück­li­che gegen­tei­li­ge Mitteilung des Kunden darf die G. Bianchi AG davon aus­ge­hen, dass die Abnahme der Lieferung durch die im Betrieb des Kunden beschäf­tig­ten Personen erfol­gen darf.

6 Der Kunde kann die G. Bianchi AG ermäch­ti­gen die bestell­te Ware eigen­stän­dig in sei­nen Räumlichkeiten zu deponieren.

7 Nutzen und Gefahr gehen mit Abnahme der Ware auf den Kunden über.

8 Der Kunde ver­pflich­tet sich die bestell­te Ware zu den ver­ein­bar­ten Bedingungen zu über­neh­men und zu bezah­len. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware grund­los oder aus Gründen, die nicht die G. Bianchi AG zu ver­ant­wor­ten hat, so gerät der Kunde umge­hend in Verzug nach Art. 102 ff. des schwei­ze­ri­schen Obligationenrechts (OR).

  1. Mängel

1 Mit dem Empfang der Ware und dem Unterzeichnen des Lieferscheins aner­kennt der Kunde den ein­wand­frei­en Zustand und die Vollständigkeit der Lieferung. Die Anerkennung des ein­wand­frei­en Zustandes und der Vollständigkeit der Lieferung kann auch elek­tro­nisch mit­tels Unterzeichnung des digi­ta­len Lieferscheins erfolgen.

2 Der Kunde ist ver­pflich­tet die Messung der Temperatur der gelie­fer­ten Ware bei deren Erhalt in Anwesenheit des Chauffeurs und im Fahrzeug der G. Bianchi AG durchzuführen.

3 Beanstandungen über Qualitätsmängel (offe­ne und ver­steck­te Mängel), fal­sche Waren oder Gewichtsdifferenzen sind umge­hend, jedoch spä­te­stens innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware und vor deren Verarbeitung, der G. Bianchi AG schrift­lich, per E‑Mail oder tele­fo­nisch zu mel­den. Trifft die Beanstandung nach Ablauf die­ser Frist bei der G. Bianchi AG ein, so gilt die gelie­fer­te Ware als geneh­migt und die Gewährleistungsansprüche des Kunden ent­fal­len. Vorbehalten bleibt der Fall einer absicht­li­chen Täuschung über den Mangel durch die G. Bianchi AG im Sinne von Art. 203 OR.

4 Weist die gelie­fer­te Ware Mängel auf und erfolgt die Beanstandung durch den Kunden innert Frist nach Art. 6 Abs. 3 der vor­lie­gen­den AGB, so nimmt die G. Bianchi AG die man­gel­haf­te Ware zurück und ersetzt sie durch neue man­gel­freie Produkte. Andere Gewährleistungsrechte (Wandelung und Minderung) wer­den hier­mit aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Der Kunde ist bis zur Rücknahme durch die G. Bianchi AG ver­pflich­tet die man­gel­haf­te Ware sorg­fäl­tig und gemäss den Vorschriften des schwei­ze­ri­schen Lebensmittelgesetzes (LMG) sowie der Hygieneverordnung des EDI (HyV) auf­zu­be­wah­ren. Insbesondere muss er die ord­nungs­ge­mäs­se Kühlung der man­gel­haf­ten Ware sicherstellen.

5 Sind die Voraussetzung für die Rücknahme nach Art. 6 Abs. 4 der vor­lie­gen­den AGB (man­gel­haf­te Ware und frist­ge­rech­te Mängelrüge) nicht erfüllt, so ist die G.  Bianchi AG auch nicht zur Rücknahme der Ware ver­pflich­tet.  Die Gewährleistungsrechte ent­fal­len in einem sol­chen Fall. Ausnahmsweise kann sich die G. Bianchi AG nach eige­nem Ermessen bereit erklä­ren die man­gel­haf­te Ware zurück­zu­neh­men und durch man­gel­freie zu ersetzen.

  1. Zahlungen

1 Die Zahlung des Kaufpreises hat innert 15 Kalendertagen ab Faktura Datum rein net­to, ohne Abzug, zu erfol­gen. Die G. Bianchi AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsmodalitäten im Einzelfall indi­vi­du­ell anzupassen.

2 Die Zahlung hat in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen.

3 Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Art. 7 Abs. 1 der vor­lie­gen­den AGB kommt der Kunde ohne beson­de­re Mahnung in Verzug. Ist der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises ganz oder teil­wei­se in Verzug, so wer­den ein Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren sofort fäl­lig und in Rechnung gestellt.  Die Mahngebühren betra­gen bei der ersten Mahnung CHF 20.00, bei der zwei­ten Mahnung CHF 50.00 und bei der drit­ten Mahnung CHF 100.00. Die G. Bianchi AG ist zudem berech­tigt ohne Mahnung alle wei­te­ren Bestellungen des Kunden zu stor­nie­ren und/oder ein­zu­stel­len, bis die gesam­te aus­ste­hen­de Forderung getilgt ist.

  1. Haftung

1 Die G. Bianchi AG haf­tet im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages nur für absicht­lich oder grob­fahr­läs­sig zuge­füg­te direk­te Schäden, die sie zu ver­tre­ten hat. Jede wei­te­re Haftung oder Verpflichtung, ins­be­son­de­re eine Haftung für indi­rek­te bzw. Folgeschäden sowie für ent­gan­ge­nen Gewinn, wird hier­mit aus­drück­lich wegbedungen.

2 Im Falle von höhe­rer Gewalt, d.h. unvor­her­ge­se­he­ne, von der G. Bianchi AG unver­schul­de­te und schwer­wie­gen­de Umstände und Vorkommnisse, über­nimmt die G. Bianchi AG kei­ne Haftung und ist berech­tigt Bestellungen ganz oder teil­wei­se zu sistie­ren oder annul­lie­ren. Als Fälle von höhe­rer Gewalt gel­ten ins­be­son­de­re, aber nicht abschlies­send, Streik, Feuer, Krieg, Transporthindernisse (z.B. durch Schneefall) oder behörd­li­che Massnahmen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zu ihrer voll­stän­di­gen Bezahlung im Eigentum der G. Bianchi AG.

  1. Datenschutz

1 Die G. Bianchi AG hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Kunden die Bestimmungen des schwei­ze­ri­schen Datenschutzgesetzes (DSG) ein. Der Kunde erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass die G. Bianchi AG sei­ne Kundendaten an Dritte wei­ter­ge­ben darf, sofern dies für die Leistungserbringung erfor­der­lich ist.

2 Der Kunde wil­ligt hier­mit aus­drück­lich ein, dass die G. Bianchi AG eine Bonitätsauskunft über ihn ein­ho­len darf.

  1. Geistiges Eigentum

Die Inhalte des Webshops der G.  Bianchi AG, ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schliess­lich, die Texte, Marken, Logos, Darstellungen, Grafiken, Fotografien und Videos, ste­hen im allei­ni­gen Eigentum der G. Bianchi AG. Insbesondere steht der G. Bianchi AG das allei­ni­ge Nutzungsrecht an die­sen Inhalten zu.  Der Kunde darf die Inhalte des Webshops der G. Bianchi AG nur ver­wen­den, repro­du­zie­ren, ver­brei­ten oder Dritten über­mit­teln, wenn die G.  Bianchi AG hier­zu vor­gän­gig aus­drück­lich schrift­lich zustimmt.

  1. Änderung der AGB

Der G. Bianchi AG kann die vor­lie­gen­den AGB jeder­zeit ein­sei­tig ändern. Dabei ver­pflich­tet sie sich die Änderungen vor­gän­gig und in geeig­ne­ter Weise dem Kunden bekannt zu geben. Ohne schrift­li­chen Widerspruch des Kunden innert 30 Tagen nach Bekanntgabe gel­ten die Änderungen als genehmigt.

  1. Gerichtsstand und anwend­ba­res Recht

1 Für alle Streitigkeiten, die sich unmit­tel­bar oder mit­tel­bar aus dem Vertragsverhältnis, wel­ches auf­grund der Bestellung der Ware zwi­schen dem Kunden und der G. Bianchi AG zustan­de gekom­men ist, erge­ben, sind aus­schliess­lich die ordent­li­chen Gerichte am Sitz der G. Bianchi AG zuständig.

2 Es gilt aus­schliess­lich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich ein­zel­ne Bestimmungen die­ser AGB als ungül­tig, unwirk­sam oder uner­füll­bar erwei­sen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übri­gen Teile die­ser AGB nicht beein­träch­tigt werden.