AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der G. Bianchi AG
- Geltungsbereich
1 Alle Bestellungen, die ein Kunde bei der G. Bianchi AG tätigt, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die Aufgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, die AGB gelesen sowie verstanden zu haben und erklärt sich mit ihnen ohne Vorbehalt einverstanden. Bestimmungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
2 Diese AGB regeln den Verkauf der Ware der G. Bianchi AG an ihre Kunden.
- Kunden
Die G. Bianchi AG beliefert grundsätzlich nur Kunden, die die bestellte Ware im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit verwenden.
- Bestellungen
1 Die Angebote der G. Bianchi AG sind freibleibend und unverbindlich.
2 Sämtliche Abbildungen und Produktdarstellungen der Ware der G. Bianchi AG im Webshop und in Verkaufslisten sind nur Beschreibungen und stellen keine Zusicherungen über die Eigenschaften der Ware dar.
3 Bestellungen können via Telefon, E‑Mail oder online im Webshop oder per Bianchi App aufgegeben werden.
4 Annullationen der Bestellungen sind nicht möglich. Ausnahmsweise kann sich die G. Bianchi AG nach eigenem Ermessen bereit erklären, eine Annullation der Bestellung zu akzeptieren.
- Preise
1 Die Preise der G. Bianchi AG in Preislisten sind nicht verbindlich. Insbesondere kann die G. Bianchi AG sie jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung ändern. Massgebend sind ausschliesslich die zwischen dem Kunden und der G. Bianchi AG individuell vereinbarten Preise.
2 Die Preise gelten in Schweizer Franken (CHF) und sind als Nettopreise, d.h. exklusive Mehrwertsteuer, zu verstehen.
- Lieferungen
1 Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt frei Haus oder Talbahnstation gemäss Tourenplan.
2 Die Kosten für die Lieferung sind im Preis inbegriffen. Vorbehalten bleibt der Fall einer Nachlieferung nach Art. 5 Abs. 3 dieser AGB.
3 Nachlieferungen werden dem Kunden per Post zugestellt. Dem Kunden wird dafür eine Gebühr in Rechnung gestellt. Als Nachlieferungen gelten Lieferungen, die vom Kunden kurzfristig benötigt und bestellt werden, aber mittels ordentlicher Lieferung im Rahmen des Tourenplanes nicht mehr rechtzeitig ankommen würden. Für die Postsendung übernimmt die G. Bianchi AG keine Verantwortung.
4 Abladezeiten können nicht fix vereinbart werden. Die G. Bianchi AG ist jedoch darum bemüht, ein bestimmtes Zeitfenster für die Lieferung anzubieten.
5 Ohne ausdrückliche gegenteilige Mitteilung des Kunden darf die G. Bianchi AG davon ausgehen, dass die Abnahme der Lieferung durch die im Betrieb des Kunden beschäftigten Personen erfolgen darf.
6 Der Kunde kann die G. Bianchi AG ermächtigen die bestellte Ware eigenständig in seinen Räumlichkeiten zu deponieren.
7 Nutzen und Gefahr gehen mit Abnahme der Ware auf den Kunden über.
8 Der Kunde verpflichtet sich die bestellte Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen und zu bezahlen. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware grundlos oder aus Gründen, die nicht die G. Bianchi AG zu verantworten hat, so gerät der Kunde umgehend in Verzug nach Art. 102 ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR).
- Mängel
1 Mit dem Empfang der Ware und dem Unterzeichnen des Lieferscheins anerkennt der Kunde den einwandfreien Zustand und die Vollständigkeit der Lieferung. Die Anerkennung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Lieferung kann auch elektronisch mittels Unterzeichnung des digitalen Lieferscheins erfolgen.
2 Der Kunde ist verpflichtet die Messung der Temperatur der gelieferten Ware bei deren Erhalt in Anwesenheit des Chauffeurs und im Fahrzeug der G. Bianchi AG durchzuführen.
3 Beanstandungen über Qualitätsmängel (offene und versteckte Mängel), falsche Waren oder Gewichtsdifferenzen sind umgehend, jedoch spätestens innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware und vor deren Verarbeitung, der G. Bianchi AG schriftlich, per E‑Mail oder telefonisch zu melden. Trifft die Beanstandung nach Ablauf dieser Frist bei der G. Bianchi AG ein, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt und die Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen. Vorbehalten bleibt der Fall einer absichtlichen Täuschung über den Mangel durch die G. Bianchi AG im Sinne von Art. 203 OR.
4 Weist die gelieferte Ware Mängel auf und erfolgt die Beanstandung durch den Kunden innert Frist nach Art. 6 Abs. 3 der vorliegenden AGB, so nimmt die G. Bianchi AG die mangelhafte Ware zurück und ersetzt sie durch neue mangelfreie Produkte. Andere Gewährleistungsrechte (Wandelung und Minderung) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist bis zur Rücknahme durch die G. Bianchi AG verpflichtet die mangelhafte Ware sorgfältig und gemäss den Vorschriften des schweizerischen Lebensmittelgesetzes (LMG) sowie der Hygieneverordnung des EDI (HyV) aufzubewahren. Insbesondere muss er die ordnungsgemässe Kühlung der mangelhaften Ware sicherstellen.
5 Sind die Voraussetzung für die Rücknahme nach Art. 6 Abs. 4 der vorliegenden AGB (mangelhafte Ware und fristgerechte Mängelrüge) nicht erfüllt, so ist die G. Bianchi AG auch nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet. Die Gewährleistungsrechte entfallen in einem solchen Fall. Ausnahmsweise kann sich die G. Bianchi AG nach eigenem Ermessen bereit erklären die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch mangelfreie zu ersetzen.
- Zahlungen
1 Die Zahlung des Kaufpreises hat innert 15 Kalendertagen ab Faktura Datum rein netto, ohne Abzug, zu erfolgen. Die G. Bianchi AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsmodalitäten im Einzelfall individuell anzupassen.
2 Die Zahlung hat in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen.
3 Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Art. 7 Abs. 1 der vorliegenden AGB kommt der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Ist der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren sofort fällig und in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren betragen bei der ersten Mahnung CHF 20.00, bei der zweiten Mahnung CHF 50.00 und bei der dritten Mahnung CHF 100.00. Die G. Bianchi AG ist zudem berechtigt ohne Mahnung alle weiteren Bestellungen des Kunden zu stornieren und/oder einzustellen, bis die gesamte ausstehende Forderung getilgt ist.
- Haftung
1 Die G. Bianchi AG haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages nur für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte direkte Schäden, die sie zu vertreten hat. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung, insbesondere eine Haftung für indirekte bzw. Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.
2 Im Falle von höherer Gewalt, d.h. unvorhergesehene, von der G. Bianchi AG unverschuldete und schwerwiegende Umstände und Vorkommnisse, übernimmt die G. Bianchi AG keine Haftung und ist berechtigt Bestellungen ganz oder teilweise zu sistieren oder annullieren. Als Fälle von höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschliessend, Streik, Feuer, Krieg, Transporthindernisse (z.B. durch Schneefall) oder behördliche Massnahmen.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der G. Bianchi AG.
- Datenschutz
1 Die G. Bianchi AG hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die G. Bianchi AG seine Kundendaten an Dritte weitergeben darf, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
2 Der Kunde willigt hiermit ausdrücklich ein, dass die G. Bianchi AG eine Bonitätsauskunft über ihn einholen darf.
- Geistiges Eigentum
Die Inhalte des Webshops der G. Bianchi AG, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, die Texte, Marken, Logos, Darstellungen, Grafiken, Fotografien und Videos, stehen im alleinigen Eigentum der G. Bianchi AG. Insbesondere steht der G. Bianchi AG das alleinige Nutzungsrecht an diesen Inhalten zu. Der Kunde darf die Inhalte des Webshops der G. Bianchi AG nur verwenden, reproduzieren, verbreiten oder Dritten übermitteln, wenn die G. Bianchi AG hierzu vorgängig ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Änderung der AGB
Der G. Bianchi AG kann die vorliegenden AGB jederzeit einseitig ändern. Dabei verpflichtet sie sich die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise dem Kunden bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innert 30 Tagen nach Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
1 Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis, welches aufgrund der Bestellung der Ware zwischen dem Kunden und der G. Bianchi AG zustande gekommen ist, ergeben, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der G. Bianchi AG zuständig.
2 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
- Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigt werden.